
Wenn Sie feststellen, dass Sie die Pflege nicht alleine bewältigen können, finden Sie Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen bieten umfassende häusliche Versorgung in der Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch zusätzliche Betreuungsleistungen an. Dazu gehören verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, z.B. Spazierengehen oder Vorlesen.
Sofern die Einstufung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, werden die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernommen.
Die Leistungen der Dienste
- Grundpflege (Körperpflege, An- und Auskleiden, Betten und Lagern, Pflegeberatung und Anleitung)
- Behandlungspflege (Ausführen ärztlicher Verordnungen; z.B. Verbandwechsel, Blutdruck messen, Injektionen)
- Hauswirtschaftliche Hilfen (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, usw.)
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
- Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen (z.B. Mahlzeitendienst, Hausnotruf)
Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.