Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, es sei denn, diese übersteigt 100.000 Euro im Jahr.

Welche Leistungen enthält die Grundsicherung?

Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu tragen. Dazu gehören:

  • Ausgaben für den nötigen Lebensunterhalt – angepasst an den Familienstand und die Haushaltsführung.
  • Aufwendungen für Unterkunft, dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe.
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte.
  • Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen

Wer kann Grundsicherung bekommen?

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.

Als einfache Faustregel gilt:
Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Was wird auf die Grundsicherung angerechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Für die örtliche Zuständigkeit kommt es darauf an, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach der örtlichen Zuständigkeit.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.